Orion, Esprit, Saturn, Puma – Worte, die gleichzeitig Markennamen sind und eine ursprüngliche Bedeutung haben. Es kann also durchaus vorkommen, dass der Webmaster einer Seite über Astrologie oder Astronomie auf die Idee kommt, "Orion" oder "Saturn" als Keywords für seine AdWords Kampagne zu nutzen. Eine Infoseite über Großkatzen nutzt eventuell den Begriff "Puma" und eine Seite über Aktivitäten im Alter nutzt das Keyword "Esprit". In den genannten Fällen steckt keine "böse" Absicht hinter der Verwendung der Markennamen. Dennoch kann es passieren, dass die Verwendung von Markennamen-Keywords bei der SEM-Kampagne rechtliche Konsequenzen hat.
Zumindest in den USA wurde nun ein Urteil gesprochen, das in diese Richtung weist. Hier ging es um den Begriff "Orion". Eine Gesellschaft aus dem Finanzbereich hatte sich den Markennamen schützen lassen. Ein anderer Anbieter aus der gleichen Branche mit ähnlichem Namen hatte "Orion" bei der Kampagne als Keyword benutzt und wurde vom Gericht zurückgepfiffen. Da der Markenname geschützt ist, muss er "Orion" künftig auf die Liste der negativen Keywords setzen. Das bedeutet, bei Eingabe dieses Suchbegriffs darf seine Werbung nicht erscheinen. Auch die deutsche Justiz wird immer öfter mit ähnlichen Anzeigen konfrontiert. In der Vergangenheit wurden allerdings von unterschiedlichen Gerichten, unterschiedliche Urteile über die Verwendung fremder Marken für AdWords-Anzeigen gefällt. Es ist durchaus möglich, dass sich schon bald der Bundesgerichtshof mit dem Thema befasst.
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