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Mai.20.Donnerstag

Neue Widerrufsbelehrung zum 11.06.2010

Online-Händler müssen mit Inkrafttreten einer Gesetzesänderung im Widerrufsrecht zum 11.06.2010 ihre Widerrufsbelehrungen ändern. Die bisher gültigen Widerrufsbelehrungen werden ab diesem Tag rechtswidrig. Da es keine Übergangsregelung gibt, müssen die neuen Widerrufsbelehrungen termingenau zum 11.Juni eingesetzt werden.
Die Gesetzesänderungen betreffen vor allem Geschäfte auf eBay und anderen Handelsplattformen.  Bisher galt hier immer eine Widerrufsfrist von einem Monat, da eine Widerrufsbelehrung auf einer Internetseite nicht der gesetzlich geregelten Textform entspricht und die Mitteilung in Textform (zum Beispiel per E-Mail) bei Ebay-Geschäften erst nach Vertragsschluss erfolgt. Ab dem 11.06. ist unter bestimmten Bedingungen bei Fernabsatzverträgen (also einem Großteil der Verträge, die im Internet abgeschlossen werden) nun eine Verkürzung der Widerrufsfrist auf zwei Wochen möglich. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird. Erfolgt die Belehrung erst später, besteht weiterhin eine Widerrufsfrist von einem Monat.
Internet-Händler sollten sich bereits jetzt auf die Änderungen vorbereiten, denn wenn in drei Wochen die Änderung in Kraft tritt und die Widerrufsbelehrungen nicht rechtzeitig anpasst wurden, droht eine Abmahnung. In der Widerrufsbelehrung darf nun nicht mehr auf die BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) verwiesen werden, da diese ab dem 11.06. entfällt. Die Regelungen werden stattdessen in das EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) aufgenommen.
Die im BGB-InfoV enthaltene Musterwiderrufsbelehrung hatte bisher immer wieder zu rechtlichen Problemen geführt. Durch die Änderung bekommt die neue Musterwiderrufsbelehrung Gesetzesrang, was zu mehr Rechtssicherheit für Händler führt.

Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/neue-gesetzliche-widerrufsbelehrung.html


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