Feb.16.Montag
Google-Strafen, Teil 3
Vorgehensweise nach einer Bestrafung durch Google
In Teil I und Teil II der Serie zum Thema "Google-Penalties" haben wir gelernt, welche Sanktionen es in der größten Suchmaschine gibt, und wie man erkennt, welche Sanktion zum Teil oder gar für die gesamte Webseite verhängt wurde.
Waren diese ersten Schritte noch vergleichsweise leicht, gestaltet sich die Beseitigung der Strafen zum Leidwesen der Seitenbetreiber erfahrungsgemäß wesentlich schwieriger.
Wurde der PageRank heruntergesetzt, weil Google z. B. den Verkauf von Links erkannt hat, ist das notwendige Vorgehen eindeutig:
Die betreffenden Links müssen umgehend entfernt oder auf "Nofollow" umgestellt werden. Im Anschluss auf die Umstellungsmaßnahmen muss ein Reinclusion-Antrag (Wiederaufnahme-Antrag) gestellt werden, in dem möglichst einleuchtend und schlüssig das eigene Fehlverhalten beteuert wird. Glaubhaft gilt es zu versichern, dass z. B. der Verkauf der Links ein Fehler gewesen ist und dergleichen zukünftig niemals wieder vorkommen wird. Bei bis dato unbescholtenen Betreibern wird dies in der Regel kurzer Zeit eine Wiederherstellung des ehemaligen PageRank zum Ergebnis haben.