Mär.23.Dienstag
Google darf fremde Markennamen bei AdWords einbinden
Höchstrichterlicher Segen für Google: Das Suchmaschinen-Imperium darf als Schlüsselbegriffe für Textanzeigen rund um Trefferlisten (AdWords) nach Belieben Markennamen einbuchen. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof.